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Keine Filmaufnahmen in Wohnung

Vermieter können professionelle Filmaufnahmen in einer Wohnung verbieten, sofern dafür ein Entgelt erhoben wird und die Filmaufnahmen mit einem professionellen Team und umfangreichem Equipment gemacht werden. In diesem Fall handelt es sich nicht um eine Nutzung zu Wohnzwecken, sondern um eine gewerbliche Nutzung, die mit einer starken Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer verbunden ist. 

Weitere Immobilienurteile

Blinkende Adventsdeko: In der Adventszeit sind viele Häuser und Fenster weihnachtlich geschmückt. Über Geschmack lässt sich streiten. Vor allem, wenn der Nachbar es mit seinen blinkenden Lichterketten übertreibt. Das gefällt nicht jedem. Was ist erlaubt? Was geht zu weit? Wohnungen, Fenster, Balkone und Gärten dürfen grundsätzlich dekoriert und geschmückt werden. Das gehört zum normalen Gebrauch dazu. Allerdings gibt es auch Grenzen, wenn die blinkende Lichterkette den Schlaf des Nachbarn stört oder die Weihnachtsbeleuchtung direkt auf das Nachbargrund strahlt und dieses ausleuchtet, so der Eigentümerverband Haus & Grund Düsseldorf. Duftkerzen dürfen nicht im Hausflur aufgestellt, da Hausflure Gemeinschaftseigentum sind und nicht bestimmungswidrig genutzt werden dürfen. Ein Adventskranz an der Tür sollte aber unproblematisch sein. Wer an der Außenseite der Fassade z. B. einen lebensgroßen Weihnachtsmann anbringen möchten, darf dabei nicht die Fassade beschädigen und muss die Dekoration sicher anbringen, sofern es die Nachbarn nicht stört. Eine Bohrung ist eine bauliche Veränderung. Der Eigentümer muss zustimmen. Denn fällt der Weihnachtsmann auf die Straße, dann haftet der Besitzer.

Härtefallklausel schützt vor Mieterhöhungen: Vermieter können nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete um maximal acht Prozent erhöhen. So steht es im Gesetz. Doch die Praxis sieht anders aus. Der Bundesgerichtshof hat jetzt Mietern den Rücken gestärkt. Eine Mieterhöhung ist nicht in jedem Fall möglich. Bedeutet die Mieterhöhung für die Mieter eine erhebliche Belastung, kann der Vermieter die Erhöhung nicht durchsetzen. Eine Härtefallregelung schützt die Mieter, die sich ihre Wohnung ohnehin kaum leisten können. Der Vermieter darf dem Mieter nicht einfach eine kleinere Wohnung zuweisen, da auch gesundheitliche und soziale Aspekte zu berücksichtigen sind.

VI-Hausverwaltung

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