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Heizungssanierung

Die Politik möchte im Rahmen der Energiewende, dass neue und alte Immobilien schnellstmöglich mit Wärmepumpen ausgestattet werden. Bei Neubauten ist das im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes schon Pflicht. Bei Bestandsimmobilien gibt es noch eine Übergangsfrist für den Heizungstausch. Die nutzen Immobilieneigentümer aus und installieren vorsorglich neue Gas- und Ölheizungen.

Eigentümer setzen auf Gas- und Ölheizungen

So berichtete die Welt am 19.2.2024 über aktuelle Zahlen des BDH (Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie). Danach stieg der Absatz von klassischen Gasheizungen 2023 auf 790.500 Stück. Das ist gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung von 32 Prozent. Bei Ölheizungen kam es sogar zu einer Verdoppelung der Verkaufszahlen auf 112.500 Stück. Viele nutzen offenbar die neue Schonfrist im Gebäudeenergiegesetz, die je nach Gemeindegröße bis 2026 oder 2028 reicht. Mit dem Einbau einer neuen fossilen Heizungsanlage – so das Kalkül der Eigentümer – hat man dann bis zum finalen Verbot 2045 Ruhe. 

Wärmepumpen haben noch Luft nach oben

Nach BDH-Angaben stieg der Verkauf von Wärmepumpen 2023 um 51 Prozent gegenüber 2022 auf 356.000 Stück. Für 2024 rechnen Experten aber wieder mit einem Rückgang, weil die Bautätigkeit lahmt, Eigentümer von Bestandsimmobilien unsicher sind und die Förderprogramme noch nicht alle vorliegen. Insgesamt ist die Sanierungsrate im Immobilienbestand mit 0,7 Prozent viel zu niedrig. Sie müsste, um die energetischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, bei mehr als 2 Prozent liegen.

Wärmepumpen – Favoriten der Politik

Die Verfechter der Wärmepumpe preisen ihre ökologischen Vorteile und CO2-Freiheit vor Ort. Ihre Kritiker bemängeln, dass sie für die Altbausanierung nicht geeignet und viel zu teuer sei. 

  • Am teuersten wird es dort, wenn man auf das Grundwasser als Wärmequelle zurückgreift. Hier muss zusätzlich noch ein Brunnen mit einer eigenen Förderpumpe gebaut werden. Solche Anlagen lohnen sich deshalb nur für größere Objekte.
  • Häufiger wird dagegen die Erdwärme als Quelle für eine Wärmepumpe benutzt. In der Regel wird hier eine Sonde bis zu 100 Meter tief im Erdreich versenkt. Sie liefert dann das ganze Jahr eine Temperatur von rund 10 Grad. 
  • Die einfachste Art, Umgebungswärme zu nutzen, sind Anlagen, die aus der Luft gespeist werden. Sie sind am kostengünstigsten zu installieren und werden vor allem bei der Altbausanierung genutzt. Allerdings schwankt die Temperatur der Luft naturgemäß. Sie ist gerade im Winter am niedrigsten. Deshalb verursachen solche Anlagen höhere Betriebskosten pro Jahr als die beiden anderen Technologien.

Beachten Sie bei der Planung einer solchen Anlage auch, dass insgesamt im Wärmekreislauf geringere Temperaturen als bei herkömmlichen Anlagen erreicht werden. Deshalb empfiehlt es sich, die Wärme über große Flächen, also beispielsweise über eine Fußbodenheizung, abzugeben.

Modernisierungskosten erhöhen Miete

Für die zügige energetische Sanierung von Bestandsimmobilien spricht auch, dass die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass bei Modernisierungsmaßnahmen der Vermieter die Jahresmiete um acht Prozent der auf die Wohnung entfallenen Kosten erhöhen darf. Beispiel: Bei einem Heizungsaustausch fallen Kosten in Höhe von 40.000 Euro an. Der Vermieter darf die gesamte Jahresmiete um 3.200 Euro erhöhen. Die Monatsmiete würde um 266,67 Euro steigen. Dabei ist zu beachten, dass die Miete wegen Modernisierung innerhalb von sechs Jahren um maximal drei Euro je Quadratmeter erhöht werden darf. Bei einer Miete unter sieben Euro pro Quadratmeter liegt die Kappungsgrenze bei zwei Euro.  

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