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Immobilien – Schenken und Erben wird teurer

Geht es nach den Plänen der Bundesregierung, steht die nächste Steuererhöhung vor der Tür. Dem vorgelegten Jahressteuergesetzentwurf ist zu entnehmen, dass die Wertermittlung von Immobilien ab dem 1.1.2023 massiv verschärft werden soll. Wer mit dem Gedanken spielt, eine Immobilie zu übertragen, sollte sich beeilen, um steuerliche Mehrbelastungen zu vermeiden.

Anpassung an Marktpreise

Betroffen sind das Ertrags- und das Sachwertverfahren. Das Vergleichswertverfahren bleibt unberührt. Laut Entwurf soll die steuerliche Bewertung von Immobilien ab dem 1.1.2023 an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst werden. Da die Immobilienpreise in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen sind, werden die Immobilienbewertungen wesentlich höher ausfallen. Das wirkt sich auch auf die Erbschaft- und Schenkungssteuer aus. Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland geht davon aus, dass die Erbschaft- und Schenkungssteuer für Wohnhäuser und Eigentumswohnungen um 20 bis 30 Prozent steigt. Für teilgewerblich genutzte Immobilien dürfte die Mehrbelastung noch höher ausfallen. Es wird noch an einer anderen Stellschraube gedreht. Die angenommene Nutzungsdauer für Immobilien wird von 70 auf 80 Jahre erhöht. Damit steigen die Restwerte.

Freibeträge bleiben gleich

Die Freibeträge werden nicht an die neue Bewertung angepasst. Sie unterscheiden sich nach dem Verwandtschaftsgrad wie folgt, wobei Vererben und Verschenken steuerlich weitgehend gleichbehandelt wird.  

  • Ehepartner 500.000 Euro,
  • Kinder 400.000 Euro,
  • Enkelkinder 200.000 Euro,
  • Eltern und Großeltern 100.000 Euro,
  • alle übrigen Erben 20.000 Euro.

Vor allem in Großstädten wie Hamburg, München, Frankfurt oder Köln werden die Freigrenzen schnell überschritten. Da die Erbschaftsteuer nicht erst beim Verkauf, sondern direkt fällig wird, kann ein Erbfall plötzlich zum Problem werden. Häufig sind mehrere zehntausend Euro an Erbschaftsteuern zu zahlen. Insbesondere finanziell schwächer gestellte Erben dürften hier die Leidtragenden sein und womöglich unter Zeitdruck schlechtere Verkaufspreise akzeptieren.  

Wer mit dem Gedanken spielt, seine Immobilie zu übertragen, sollte schnell handeln. Der Run auf die Notare hat bereits begonnen. Doch bevor die neuen Regelungen in Kraft treten, müssen noch der Bundestag und der Bundesrat zustimmen. 

VI-Hausverwaltung

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