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Mehr Geld für Familien

Die Bundesregierung möchte Familien beim Kauf einer neuen Wohnimmobilie unterstützen. Dafür hat sie über die KfW-Bank das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ neu gefasst. Damit können Familien zinsgünstige Darlehen bis zu 270.000 Euro für den Kauf einer neuen Immobilie erhalten. Allerdings sind die Anforderungen an den Energiestandard des Gebäudes hoch.

Veränderungen

Es sind vor allem zwei Maßnahmen, die im Vergleich zum alten Förderprogramm besser sind:

  • Um mehr Familien den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, wurden die Einkommensgrenzen für Familien und Alleinerziehende von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.
  • Auch die Kreditbeträge steigen. Familien mit zwei Kindern erhalten bis zu 170.000 Euro. Die maximale Kredithöhe beträgt 270.000 Euro und hängt von drei Faktoren ab: Haushaltseinkommen, Kinder und Nachhaltigkeit der Immobilie.

Fördergegenstand

Die förderfähigen Immobilien werden in zwei Klassen eingeteilt:

  • Klimafreundliches Wohngebäude: Hierunter fallen neu errichtete Wohngebäude und der Ersterwerb von Wohnimmobilien, die den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen.
  • Nachhaltige Wohngebäude: Sie erfüllen zusätzlich den Standard des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS), wenn etwa beim Bau schadstoffarme Materialien eingesetzt werden.  

Förderfähig sind nur Wohnimmobilien nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es wird maximal eine Immobilie gefördert.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die eine förderfähige Immobilie zur Selbstnutzung bauen oder kaufen wollen und in deren Haushalt zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren wohnt und angemeldet ist.  

Kreditprogramm

Die maximale Kredithöhe staffelt sich wie folgt:

  • Für ein klimafreundliches Wohngebäude beträgt die max. Kredithöhe für Familien mit zwei Kindern 170.000 Euro, mit drei und vier Kindern 200.000 Euro und ab fünf Kindern 220.000 Euro.
  • Für ein nachhaltiges Wohngebäude, das zusätzlich die QNG-Anforderungen erfüllt, können Familien mit zwei Kindern 220.000 Euro, mit drei und vier Kindern 250.000 Euro und ab fünf Kindern max. 270.000 Euro Förderkredit beantragen.

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Kredite. Laut KfW geht es derzeit bei 0,01 Prozent los. Marktüblich sind 3,5 Prozent.

Die ersten fünf Jahre können tilgungsfrei gestellt werden. Dann sind nur die Zinsen zu zahlen und die monatliche Belastung ist vergleichsweise gering. Allerdings ist die Restschuld am Ende der zehnjährigen Zinsbindung bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit entsprechend höher.

Die KfW bietet verschiedene Laufzeiten an, längstens 35 Jahre.

Förderungsfähige Kosten

Gefördert werden Kosten für das gesamte Bauwerk einschließlich Planung, Baubetreuung und Gutachter für die Erstellung eines Nachhaltigkeitssiegels. Bei Eigenleistung sind die Kosten für nachhaltige Baumaterialen förderfähig.

Nicht gefördert werden Gebäude nach dem Standard EH 55, obwohl die Wohnungswirtschaft dies wiederholt gefordert hatte. Die Gebäude dürfen auch nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.

VI-Hausverwaltung

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