Ein Vermieter kann seinem Mieter aus wichtigem Grund fristlos kündigen, wenn ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Das zeigt ein aktueller Fall aus München. Ein Mieter hatte stundenlang Wasser im Bad austreten lassen, bevor er nach über 14 Stunden endlich seine Hausverwaltung informierte und die Feuerwehr rief. Mit dieser verspäteten Meldung nahm er billigend in Kauf, dass in seiner Wohnung und den beiden unteren Wohnungen ein erheblicher Wasserschaden entsteht. Die Richter werteten dieses Verhalten als schwere Verletzung der Sorgfaltspflicht des Mieters und erklärten die fristlose Kündigung des Vermieters als wirksam.
Weitere Immobilienurteile
BGH-Urteil zu Rauchmeldern: Vermieter sind seit Jahren verpflichtet, Rauchmelder zu installieren. Sie können die Rauchmelder entweder kaufen oder von entsprechenden Anbietern mieten. Dass die Anschaffungskosten keine Betriebskosten sind, das wurde bereits vor längerer Zeit entschieden. Jetzt hat der BGH geurteilt (BGH, 11.05.2022, Az.: VIII ZR 379/20), dass auch die Mietkosten für die Rauchmelder grundsätzlich nicht über die Nebenkosten abzusetzen sind, da sie einem Kauf gleichzusetzen sind. Die Wartungskosten für die Geräte zählen jedoch zu den Nebenkosten.
Schluss mit Abzocke beim Schlüsseldienst: Es grenzte oftmals an Betrug, was einige Schlüsseldienste in der Vergangenheit für das einfache Türöffnen verlangten. Mitunter mussten die Betroffenen mehrere Hundert Euro zahlen. Häufig wurden sie dabei noch von den Monteuren unter Druck gesetzt und konnten sich kaum wehren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesem Treiben nun einen Riegel vorgeschoben und entschieden, wann von einer Zwangslage eines Verbrauchers auszugehen ist. Das einfache Ausgesperrtsein aus der Wohnung reicht aus, ohne dass weitere Merkmale wie ein eingeschalteter Herd oder ein Kind hinzukommen müssen. Wer in Zukunft mit überhöhten Forderungen konfrontiert wird, sollte nicht zahlen und stattdessen die Polizei rufen oder eine Anzeige erstatten.