WEG-Verwaltung
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt die Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage. Die §§ 26 und 27 des WEG bestimmen die Bestellung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters.
Bei uns ist Ihre Immobilie in guten Händen und Sie profitieren von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz unserer Mitarbeiter.
Unsere Leistungen im Überblick
Bestmögliche Verwaltung für Eigentümer nach dem
WEG (kaufmännische und technische Verwaltung)
Direkter Ansprechpartner für alle Angelegenheiten
Schnelles, unkompliziertes Handeln
Die Aufgaben einer WEG-Verwaltung im Überblick
jährliche ordentliche Eigentümerversammlung
Erstellung der Hausgeldabrechnungen (auf Wunsch auch die Mieterabrechnung bei WEG-Objekten)
Rundschreiben
Aushänge
Beratung und Information über gesetzliche und technische Neuerungen
Erstellung des Wirtschaftsplanes
Erstellung des Versammlungsprotokolls
Begehungen der Wohnanlage
Rufen Sie uns an! Tel.: 02522/9373720
Die folgenden Leistungen sieht der Eigentümer in der Regel nicht:
Technische Leistungen
- Objektüberwachung durch regelmäßige Begehungen
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Erhaltungs- und Sanierungsarbeiten einschließlich Ausschreibungen, Preisanfrage, Rechnungskontrolle, Mängelrügen, Überwachung der Gewährleistungsansprüche
- Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflichten inkl. TÜV-Kontrollen und Brandschutz sowie Beachtung technischer Verordnungen (z.B. bei Rolltoren, Doppelparkern, Heizanlagen, Aufzügen, Hebe- und Lüftungsanlagen)
- Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Beteiligten
- Einweisung von Handwerkern und Hausmeistern
- Schlüsselnachbestellung
- Beauftragen von Sachverständigen
- Entwicklung von Nutzungskonzepten
- Abschluss und Prüfung von Verträgen für Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Haftpflicht-, Elementarschaden- und Gewässerschadenshaftpflichtversicherungen
- Vorbereitung und Einholung von Angeboten
- Nachlass bei Nichteinhaltung von Terminen
- Mängelrügen
- Einweisung und Einarbeitung von Hausbetreuungspersonal
- Beschaffung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
- Abschluss von Wartungsverträge für Aufzug, Heizung, Pumpenanlagen, Brandschutz, Garagentor
- Verwaltung von Schließanlagen
- Schadensmeldungen
- Beauftragung von Sachverständigen
- Kenntnis und Durchführung von DIN-Bestimmungen, AGB, BGB, WEG, Mietrecht und ortsübliche Bestimmungen durch Stadt- oder Gemeinderecht
- Korrespondenz mit Eigentümern, Hausbewohnern und Handwerkern